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Behandlung

Eine osteopathische Behandlungseinheit dauert in der Regel 40 - 60min. In diese Zeit fallen neben der reinen Behandlungszeit auch die Zeit für die Anamnese, eventuelle Rückfragen sowie Abrechnung und Terminvergabe. Bei Babys und Kleinkindern spielt zudem die Kapazität des Kindes eine große Rolle in der Länge der Behandlung. 

Die Kosten für eine Behandlung liegen für Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab 4Jahren bei 95Euro und für Babys und Kleinkindern bis 4 Jahre bei 75Euro. 

Abgerechnet wird für gesetzlich versicherte Patient:Innen und Selbstzahler:Innen mit einem Pauschalbetrag, für privat versicherte Patient:Innen nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker.

Kostenübernahme

Für Patienten und Patientinnen mit gesetzlicher Krankenversicherung ohne Zusatzversicherung

Inzwischen gibt es viele gesetzliche Krankenkassen die osteopathische Behandlungen unterstützen und einen Teil der Kosten erstatten. Dabei ist die Höhe der Erstattung von der Krankenkasse sowie Ihren individuellen Konditionen abhängig. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, ob und unter welchen Bedingungen Ihnen die Kosten erstattet werden können.

 

Für Patienten und Patientinnen mit privater Krankenversicherung oder Zusatzversicherung

Meine Abrechnung erfolgt gemäß Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die GebüH wird grundsätzlich von privaten Versicherungen sowie Heilpraktikerzusatzversicherungen anerkannt. Es kann jedoch auch hier von Ihren individuellen Konditionen abhängig sein, ob und in welchem Maße osteopathische Behandlungen übernommen werden. Bitte informieren Sie sich daher im Vorfeld über die für Sie geltenden Bestimmungen.

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